Für das Standesamt brauchen Sie:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass:
Erhalten Sie bei der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes. - Aufenthalts-/Meldebescheinigung:
Erhalten Sie bei der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes. - Beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch:
Die Abschrift muss aktuell sein (nicht älter als 6 Monate). Sie erhalten die Abschrift beim Standesamt des Wohnorts Ihrer Eltern. Sind Ihre Eltern geschieden, wird das Familienbuch entweder am letzten gemeinsamen Wohnsitz oder am Wohnsitz des Vaters (zum Zeitpunkt der Scheidung) geführt.
Abstammungsurkunde (unter bestimmten Umständen):
Haben Ihre Eltern vor dem 01. Januar 1958 (Westdeutschland) oder dem 03.10.1990 (Ostdeutschland) geheiratet, wurde noch kein Familienbuch geführt und Sie benötigen eine Abstammungsurkunde. Diese benötigen Sie auch, wenn die Eltern nicht verheiratet wurden oder wenn Sie von Ihren Eltern adoptiert worden sind.
Die Abstammungsurkunde erhalten Sie auf dem Standesamt der Stadt, in der Sie geboren wurden




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